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BGH, 27.09.2007 - 5 StR 171/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 274 StGB; § 46 StGB
Grundsätzlich keine Urkundenunterdrückung bei Totalfälschungen; Strafzumessung (Schadensfeststellung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen von Urkunden i.S.d. Straftatbestandes der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Strafgesetzbuch (StGB) bei Totalfälschungen als Tatobjekt; Auf Veranlassung aus Grundbuchakten entwendete Grundschuldbestellungsurkunden als Totalfälschungen bzw. geeignete Tatobjekte ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 274; ; StGB § 274 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 274
Echte und unechte Urkunden als Tatobjekt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07
(Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen …
Auszug aus BGH, 27.09.2007 - 5 StR 171/07
Das neue Tatgericht wird bei der insgesamt neu vorzunehmenden Strafzumessung zu bedenken haben, dass mit Ausnahme der Fälle II. 4. a und II. 7. a der Urteilsgründe der Angeklagte aus der Verwertung der Grundschulden keine Erlöse erzielt hat (vgl. dazu auch BGH wistra 2007, 258) und darüber hinaus der Angeklagte in den Fällen II. 1. a, II. 5. a, II. 9. a, II. 10.,.